Sind Sie bereit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD?
Die EU verpflichtet ab 2025 viele Unternehmen zu einer neuen Berichterstattung. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der CSRD pragmatisch und mittelstandsgerecht zu erfüllen – mit einem Fokus auf das Wesentliche.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Erstberatung – mit einem kostenlosen Workshop bei Ihnen vor Ort.
Mit unseren Sustainability Services begleiten wir Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Verantwortung und Transparenz.
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Gemeinsam zum CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht unter Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Befähigung zur eigenständigen Berichterstellung.
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Identifikation relevanter ökologischer Aktivitäten und präzise Abgrenzung taxonomiekonformer Aktiviäten.
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Sicherstellung der prüfungssicheren Umsetzung von CSRD- und EU-Taxonomie-Anforderungen durch Analyse Ihrer Berichte und Prozesse sowie pragmatische Empfehlungen.
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Alles rund um die CSRD und EU-Taxonomie. Bedarfsgerechte Trainings und Unterstützung beim Aufbau Ihrer Kompetenzen.
Aufbau von Fachwissen und Kapazitäten für nachhaltige Strategien.
Sicherstellung einer effizienten Berichterstattung trotz begrenzter Ressourcen.
Effektive und pragmatische Bewältigung der CSRD-Anforderungen
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Mit unseren Sustainability Services begleiten wir Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Verantwortung und Transparenz.
Wir sind für Sie da!
Marvin Schad • WP | Sustainability Auditor
Senior Manager | Prokurist
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Wissenwertes
Das Pariser Klimaabkommen hat das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Klimaneutralität, wie sie im Abkommen definiert ist, bedeutet, dass die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf Null reduziert werden. Dies wird erreicht, indem einerseits die Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO₂) minimiert werden und andererseits die verbleibenden Emissionen durch Maßnahmen wie Aufforstung, CO₂-Speicherung oder andere Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Die EU-Taxonomie ist ein System zur Klassifizierung, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Ihr Hauptziel besteht darin, Investoren und Unternehmen bei der Förderung ökologisch nachhaltiger Entscheidungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Investitionen effektiv zur Erreichung von Umweltzielen beitragen. Sie strebt nach transparenter Offenlegung der Umweltauswirkungen von Unternehmen, um Investoren eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Die Taxonomie umfasst sechs Ziele:
Die betroffenen Unternehmen müssen entsprechend der Größenanforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) handeln.
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern eine Notwendigkeit – nicht zuletzt aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen wie der CSRD und der EU-Taxonomie. Unternehmen stehen zunehmend in der Verantwortung, ökologische, soziale und wirtschaftliche Faktoren in ihre Strategie zu integrieren.
Gerade für mittelständische Unternehmen kann dies eine Herausforderung sein. Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite sichern Sie nicht nur Compliance, sondern schaffen auch neue Wettbewerbsvorteile und stärken Ihr Markenimage bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
Das Ignorieren der CSRD-Richtlinien kann schwerwiegende Folgen haben, darunter finanzielle Sanktionen, Reputationsschäden und rechtliche Konsequenzen. Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der neuen Berichterstattungspflichten, was insbesondere für den Mittelstand ein Risiko darstellt.
Eine rechtzeitige Vorbereitung minimiert diese Risiken und eröffnet gleichzeitig Chancen, sich als Vorreiter in der Branche zu positionieren. Unsere Beratung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen erfüllt – präzise, effizient und zukunftssicher.
Die Berichtspflicht nach CSRD hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme. Abhängig davon, ob Sie diese Schwellenwerte erfüllen, müssen Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
Um schnell Klarheit zu gewinnen, nutzen Sie unseren CSRD-Quick-Check. In wenigen Minuten erfahren Sie, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist – und welche Schritte als nächstes erforderlich sind.
Unser Ansatz kombiniert tiefgehendes Fachwissen mit einem klaren Fokus auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir bieten:
Mit uns als Partner setzen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben um, sondern legen den Grundstein für langfristigen Unternehmenserfolg.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) jährlich durchgeführt. Sie ist ein Prozess zur Identifizierung und Bewertung verschiedener Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Die Stakeholder eines Unternehmens umfassen interne und externe Gruppen wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Anwohner, Regierungsbehörden und Investoren. Nach der Identifikation der Stakeholder ist es wichtig, sie in die Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen. Dies kann durch Umfragen, Interviews, Workshops oder Diskussionsrunden geschehen. Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, externe Stakeholder in die Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen – interne Interessenvertreter genügen.
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